Registration Dossier

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Please be aware that this old REACH registration data factsheet is no longer maintained; it remains frozen as of 19th May 2023.

The new ECHA CHEM database has been released by ECHA, and it now contains all REACH registration data. There are more details on the transition of ECHA's published data to ECHA CHEM here.

Diss Factsheets

Guidance on Safe Use

Guidance on Safe Use

Currently viewing:

Administrative data

First-aid measures

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

- Allgemeine Hinweise:

Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.

Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens

48 Stunden nach einem Unfall.

- nach Einatmen:

Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.

Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.

- nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.

- nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten (10 - 15)mit fließendem Wasser spülen.

- nach Verschlucken:

Sofort Arzt aufsuchen.

Mund ausspülen und reichlich Wasser (200 - 300 ml) nachtrinken.

Erbrechen auslösen, falls Patient bei Bewußtsein. Arzthilfe.

- 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

- 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

Fire-fighting measures

- 5.1 Löschmittel

- Geeignete Löschmittel:

CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem

Schaum bekämpfen.

- Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl.

- 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.

Stickoxide (NOx)

- 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

- Besondere Schutzausrüstung:

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.

Explosions- und Brandgase nicht einatmen.

Vollschutzanzug tragen.

- Weitere Angaben

Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften

entsorgt werden. Siehe Löschwasserrückhalterichtlinie "LöRüRL".

Accidental release measures

- 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende

Verfahren

Persönliche Schutzkleidung tragen (siehe Kapitel 8).

Staubbildung vermeiden.

Staub nicht einatmen.

Substanzkontakt vermeiden.

- 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

- 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:

Mechanisch aufnehmen.

Kontaminiertes Material als Abfall entsorgen.

Für ausreichende Lüftung sorgen.

Handling and storage

- 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Gute Entstaubung.

Absaugung am Objekt erforderlich.

Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.

Staubbildung vermeiden.

- Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

- 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

- Lagerung:

- Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.

- Zusammenlagerungshinweise: nicht erforderlich

- Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:

Behälter dicht geschlossen halten.

In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.

Bei 2 - 8 °C lagern.

Transport information

Land transport (UN RTDG/ADR/RID)

UN number:
entfällt
Shippingopen allclose all
SpecialProvisionsopen allclose all

Inland waterway transport (UN RTDG/ADN(R))

UN number:
entfällt
Shippingopen allclose all
Remarksopen allclose all

Marine transport (UN RTDG/IMDG)

UN number:
entfällt
Shippingopen allclose all
Remarksopen allclose all

Air transport (UN RTDG/ICAO/IATA)

UN number:
entfällt
Shippingopen allclose all
Remarksopen allclose all
SpecialProvisionsopen allclose all

Exposure controls / personal protection

- 8.1 Zu überwachende Parameter

- Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Entfällt

- DNEL-Werte (Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung) keine Daten verfügbar

- PNEC-Werte (Abgeschätzte Nicht-Effekt Konzentration) keine Daten verfügbar

- 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

- Persönliche Schutzausrüstung:

- Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.

Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Staub nicht einatmen

- Atemschutz: Atemschutz empfehlenswert.

- Empfohlenes Filtergerät für kurzzeitigen Einsatz:

Filter P3 (EN 149)

- Handschutz:

Schutzhandschuhe(EN 374).

Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung

sein.

Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung /

das Chemikaliengemisch abgegeben werden.

- Handschuhmaterial

Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren

Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.

- Durchdringungszeit des Handschuhmaterials

Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.

- Augenschutz:

Schutzbrille (EN 166).

- Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung

Stability and reactivity

- 10.1 Reaktivität

- 10.2 Chemische Stabilität

- Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

- 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.

- 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

- 10.5 Unverträgliche Materialien:

Säuren

Stark oxidierende Stoffe

- 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:

Nitrose Gase.

Kohlenmonoxid

Disposal considerations

- 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

- Empfehlung:

Muß unter Beachtung der Sonderabfallvorschriften nach Vorbehandlung einer hierfür zugelassenen

Sonderabfallverbrennungsanlage zugeführt werden.

- Ungereinigte Verpackungen:

- Empfehlung:

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Verpackungen müssen unter Beachtung der jeweiligen Vorschriften entsorgt oder Rücknahmesystemen

überlassen werden.

Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung

einer Wiederverwertung zugeführt werden.

Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.

15 01 10: Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe

verunreinigt sind